Kinder und Arbeit: Was ist erlaubt? Ein Ratgeber für Eltern

Als Eltern wollen wir unsere Kinder zur Selbstständigkeit erziehen und ihnen frühzeitig Verantwortung übertragen. Eine Frage, die dabei oft aufkommt, ist: Welche Arbeiten dürfen Kinder eigentlich übernehmen und ab welchem Alter? Die Kinderarbeitsschutzverordnung in Deutschland gibt hierfür klare Richtlinien vor.

Kinderarbeitsschutzverordnung: Was ist erlaubt?

Die Verordnung regelt, welche Arten von Tätigkeiten Kinder und Jugendliche ausüben dürfen und welche nicht. Dabei wird zwischen Kindern (unter 15 Jahren) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre) unterschieden.

Kinder unter 15 Jahren dürfen grundsätzlich nicht arbeiten. Es gibt jedoch Ausnahmen für leichte und geeignete Tätigkeiten ab einem Alter von 13 Jahren. Diese dürfen die Gesundheit, Sicherheit und Entwicklung der Kinder nicht beeinträchtigen und ihre schulische Leistung nicht beeinflussen.

Diese Tätigkeiten sind zulässig:

  • Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten
  • in privaten und landwirtschaftlichen Haushalten mit Tätigkeiten in Haushalt und Garten, Botengängen, der Betreuung von Kindern und anderen zum Haushalt gehörenden Personen, Nachhilfeunterricht, der Betreuung von Haustieren, Einkaufstätigkeiten mit Ausnahme des Einkaufs von alkoholischen Getränken und Tabakwaren
  • in landwirtschaftlichen Betrieben mit Tätigkeiten bei der Ernte und der Feldbestellung, der Selbstvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, der Versorgung von Tieren
  • mit Handreichungen beim Sport
  • mit Tätigkeiten bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen, Religionsgemeinschaften, Verbände, Vereine und Parteien.

Jugendliche ab 15 Jahren dürfen unter bestimmten Bedingungen arbeiten. Die Arbeit darf nicht gesundheitsschädlich sein, muss kindgerecht und ihrer Entwicklung förderlich sein. Zudem gibt es Regelungen bezüglich der Arbeitszeiten und Pausen.

Die Einhaltung der Kinderarbeitsschutzverordnung ist entscheidend, um die Sicherheit und Gesundheit unserer Kinder zu gewährleisten. Als Eltern ist es unsere Aufgabe, uns darüber zu informieren, welche Tätigkeiten unsere Kinder ausüben dürfen, um ihnen einerseits Erfahrungen und Eigenverantwortung zu ermöglichen, andererseits aber auch ihren Schutz zu gewährleisten.

Für detaillierte Informationen kannst Du die Kinderarbeitsschutzverordnung auf der Webseite Gesetze im Internet nachlesen.

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